Erziehungsbeistandschaft (EB) und Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
für taube und schwerhörige Eltern; CODAs; hörende Eltern gehörloser Kinder
Was ist das?
Die SPFH/EB ist eine ambulante Hilfe, bei der Sozialpädagog*innen die Familie besuchen und dabei unterstützen, die Erziehungsfähigkeit und die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen zu fördern und wiederherzustellen.
für wen?
Wir bieten EB/SPFH für Familien in Mittelfranken und Umgebung an, die Kommunikation in Gebärdensprache wünschen unabhängig vom Grad der Hörschädigung. Wir bieten barrierefreie Kommunikation in DGS, LBG und Lautsprache. Schweigepflicht ist für uns selbstverständlich!
Wir bieten unsere Hilfen für:
- taube & schwerhörige Eltern - hörende
- Kinder Child of deaf Adults (CODA)
- hörende Eltern – gehörloser Kinder
- gehörlose Eltern – gehörlose Kinder
was macht die EB / SPFH?
Die Fachkraft berät und begleitet bei verschiedenen Fragen, z.B.:
- Erziehungsfragen
- CODA-Themen
- Schule und Ausbildung
- Alltagsschwierigkeiten
- Kommunikation
- Trennung, Scheidung, Alleinerziehende
- Aufbau sozialer Kontakte
Die Hilfe umfasst:
- Hausbesuche
- Familiengespräche
- Freizeitgestaltung, Ausflüge
- Begleitung zu Terminen, z.B. Gespräch in KiTa / Schule
- Einzelberatung
- Vermittlung zu speziellen Beratungsstellen
Erziehungsbeistandschaft (EB):
Richtet sich hauptsächlich an Kinder und Jugendliche. Unterstützt in erzieherischen Belangen und fördert die persönliche und soziale Entwicklung des Kindes. Fokus auf individuelle Begleitung und Förderung des Kindes oder Jugendlichen.
SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe):
Unterstützung der gesamten Familie. Bietet Unterstützung für die ganze Familie in erzieherischen und sozialen Problemen. Häufig bei komplexeren familiären Herausforderungen, z.B. bei schweren Erziehungsproblemen oder Krisensituationen. Fokus auf Stärkung der gesamten Familiensituation, auch durch Unterstützung der Eltern.
Ziel der EB:
Das Ziel einer Erziehungsbeistandschaft ist es, die Erziehungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, ihre persönliche und soziale Entwicklung zu fördern und die familiären Beziehungen zu stärken.
Ziel der SPFH:
Die SPFH hat als primäres Ziel die Wiederherstellung, Förderung und Sicherung der Erziehungsfähigkeit der Familie. Die Familie soll in ihrem Alltag wieder selbstständig gut zurechtkommen. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe.
Wie bekomme ich eine SPFH/ EB?
Die SPFH/ EB ist für die Familie kostenlos. Die Kosten übernimmt das Jugendamt. Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung? Dann melden Sie sich bitte bei uns.
Welche Hilfeform ist am Besten für mich, mein Kind, meine Familie?
Wir beraten Sie gerne!
Ansprechpartnerin:

Sophia Scheuschner
Sozialpädagogin (B.A.)